wir bekommen aktuell immer wieder von unseren Kunden diese Anfrage: siehe Mail untenstehend zur Norm EN 16931.
Unsere Kunden können sonst aus der Kasse keine saubere Rechnungen an einige Rechnunngsempfänger wie z.B. den Landtag stellen. Daher ist die Funktion sehr wichtig für die betroffenen Kunden.
Ticket hierzu war: https://support.gastro-mis.de/support/tickets/46292
siehe z.B. die Mail, die unser Kunde erhalten hat.
Wie gerade eben mit Frau Heer besprochen, möchten wir im Zuge der Digitalisierung gemeinsam mit Ihnen neue Wege gehen und die Möglichkeit der elektronischen Welt nutzen.Bereits seit dem 18. April 2020 besteht für öffentliche Auftragnehmer die Möglichkeit elektronische eRechnungen im XRechnungsformat über den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) bei uns einzureichen.
Aus dieser Wahlmöglichkeit wird ab dem 01. Januar 2022 eine gesetzliche Verpflichtung, sodass grundsätzlich alle gegenüber der Landtagsverwaltung erbrachten Lieferungen und Leistungen im elektronischen XRechnungsformat abgerechnet werden müssen. Von dieser Pflicht ausgenommen sind lediglich
Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag von maximal 1.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer (während einer Übergangszeit von vier Jahren) sowie
Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten.
Für eine ordnungsgemäße und schnelle Verarbeitung sowie Bezahlung Ihrer XRechnung bitten wir Sie, folgende Vorgaben einzuhalten:
Verwenden Sie für die elektronische Rechnungsstellung ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, welchen Sie unter
https://service-bw.de/erechnung erreichen.
Rechnungsdokumente sind zwingend im XRechnungsformat oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format einzureichen.
Angabe unserer Leitweg-ID 08-A8601-52 im Feld Buyer-Reference (BT-10).
Angabe Ihres Ansprechpartners beim Landtag.
Des Weiteren möchten wir auf die der Mail beigefügten Nutzungsbedingungen des ZRE verweisen.Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung möchte wir uns Vorab bei Ihnen bedanken.Mit freundlichen GrüßenGeorg WolfLandtag von Baden-Württemberg